Nachtfalter in der Naturschutzplanung: Grundlagen, Methoden, Auswertung
Die Auswahl der Organismen, die abseits von Schutzgebieten oder Verdachtsvorkommen streng geschützter Arten als Maßstab einer Eingriffsbeurteilung herangezogen wird, liegt meist im Ermessenspielraum der Entscheidungsträger und zeigt sich nicht zuletzt deshalb variantenreich. In noch stärkerem Maße gilt dies für die Methodik der Erfassung und Ergebnisbewertung. Der Kern der Problematik besteht in der Komplexität der Sachverhalte. Bemühungen um Normierbarkeit stoßen allzu oft an die Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und - bzw. oder - des „finanziell Machbaren”. In der Praxis finden daher „leicht zu erfassende” und von interessierten Bevölkerungskreisen besonders geschätzte Artengruppen („Sympathieträger”) bevorzugt Beachtung. Dazu gehören regelmäßig Vögel, Lurche, Tagfalter, Libellen, Fische, bestimmte Säugetiere und „Rote-Liste-Gefäßpflanzen”. Naturschutzrechtliche Entscheidungen beschränken sich also häufig auf die Betrachtung von deutlich weniger als 5 bis 10 Prozent der gegebenenfalls betroffenen Pflanzen- und Tierarten.
Welche Möglichkeiten bestehen, auch über artenreiche Tiergruppen mit angemessenem Aufwand hinreichend beurteilungsgeeignete Informationen zu gewinnen, zeigt das Fallbeispiel „nachtaktive Großschmetterlinge”.